Tag der gewaltfreien Erziehung: Online-Veranstaltung des Kinderbüros am 29. April
Zum Tag der gewaltfreien Erziehung am 30. April bietet das Kinderbüro in der Reihe „Kinderbüro on Air“ eine Online-Veranstaltung zum Thema an. Unter dem Titel „Wie gelingt respektvolle Erziehung im Familienalltag?“ geben städtische Expertinnen und Experten ermutigende Impulse, wie sich Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei lösen lassen. Dabei wird auch auf die verschiedenen Facetten von Gewalt eingegangen. Die Online-Veranstaltung findet am Donnerstag, 29. April, von 20 bis 21 Uhr statt. Eine Anmeldung ist auf der Internetseite des Kinderbüros der Stadt Karlsruhe möglich (www.karlsruhe.de/kinderbuero).
Um die Öffentlichkeit weithin sichtbar auf das Thema aufmerksam zu machen, wird ab dem Vorabend des Tags der gewaltfreien Erziehung ein Banner am Balkon des Rathauses am Marktplatz zu sehen sein.
Corona-Pandemie verschärft Konflikte und Gewalt
Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bergen für Familien zahlreiche Herausforderungen. Das Familienleben findet viel intensiver und fast ausschließlich im häuslichen Raum statt. Familien, die steigenden wirtschaftlichen und psychosozialen Belastungen ausgesetzt sind, sozial isoliert leben und wenig bis keine Unterstützung über soziale Netzwerke erhalten, gelten als besonders risikogefährdet für Konflikte und Gewaltsituationen.
Die Beratungsstelle Frühe Hilfen bietet psychologische Beratung und Hilfe für Eltern mit Kleinkindern im Alter von 0-2 Jahren (Telefon 0721/133-5362). Die Psychologische Beratungsstelle richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen ab drei Jahren und deren Familien (Telefon 0721/133-5360). Beim Allgemeinen Sozialen Dienst erhalten Familien Beratung und Unterstützung bei Fragen der Erziehung (Telefon 0721/133-5301). Alle Beratungsangebote sind vertraulich und kostenfrei.
Jedes Jahr am 30. April macht der Tag der gewaltfreien Erziehung darauf aufmerksam, dass die Verantwortung für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern bei den Erwachsenen liegt. Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung, daher sind körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig (BGB §1631 Absatz 2).